Gebühren für einen Hausbesuch
 

Für Anfahrt und tierärztliche Leistungen findet die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) Anwendung. Diese kann im Detail unter https://www.tieraerzteverband.de/bpt/bpt-fuer-sie/Tierbesitzer/got/index.php eingesehen werden.

Die Kosten für die Anfahrt sind je nach Entfernung individuell unterschiedlich.

Das Wegegeld beträgt laut GOT je Doppelkilometer

1. bei Tag 3,50 Euro + Mwst., mindestens jedoch 13,00 Euro + Mwst.,

2. bei Nacht (zwischen 18.00 und 08.00 Uhr) sowie an Feiertagen und an Wochenenden 7,00 Euro + Mwst.,
    mindestens jedoch 26,00 Euro + Mwst. Hinzu kommt eine Notdienstpauschale von 50,00 Euro + Mwst.

Die Kosten entstehen jedoch je Anfahrt, nicht je Tier. Wenn Sie sich also mit anderen Tierbesitzern zur Behandlung oder Impfung treffen, können Sie sich die
Anfahrtskosten teilen. Die Anfahrtskosten müssen auch gezahlt werden, wenn wir Sie trotz Terminabsprache nicht antreffen.

Über die voraussichtlich anfallenden Kosten eines Besuches bei Ihnen informieren wir sie auch gerne vorab am Telefon und erläutern Ihnen die GOT.

Wir weisen darauf hin, dass aus organisatorischen Gründen Hausbesuche nur gegen sofortige Barzahlung erfolgen, d.h. eine Rechnungsstellung zur
Überweisung ist nicht möglich. Sie erhalten wahlweise eine Sofortquittung über den Gesamtbetrag vor Ort oder einen Ausdruck mit detailliert aufgeführten
Einzelleistungen laut GOT und Barzahlungsquittung zugeschickt.

Für den Hausbesuch wird laut GOT eine Grundgebühr von 34,50 Euro berechnet.
Alle Behandlungen kosten zu Hause das gleiche wie in der Praxis und richten sich nach der GOT und dem jeweiligen Zeitaufwand für den Hausbesuch.